Allgemeine Informationen zu IServ
Fragen zur Nutzungsvereinbarung
- Wozu dient die Nutzungsvereinbarung?
- Da der Server eine Verbindung ins Internet besitzt und jeder Schüler in der Schule an den Computern ins Internet gelangt, tritt die Moritz-Fontaine-Gesamtschule Rheda-Wiedenbrück theoretisch als Internet Anbieter auf. Rechtlich ist die Schule damit mit T-Online, Ewetel, 1&1, etc. gewissermaßen gleichgestellt. Deswegen ist eine Nutzungsvereinbarung notwendig.
- Die Nutzungsvereinbarung regelt außerdem die Nutzung der Schul-Computer.
- Was passiert, wenn die Nutzungsvereinbarung nicht unterschrieben wird?
- Wenn die Nutzungsvereinbarung nicht unterschrieben wird, darf Ihr Kind nicht mehr mit den Schul-Computern arbeiten. Insbesondere die Mitarbeit bei der Computergrundbildung und im Informatikunterricht ist dann nicht mehr möglich.
- Ist die Nutzungsvereinbarung eine Einschränkung für mein Kind?
- Nein, die Nutzungsvereinbarung ist heutzutage aus rechtlicher Sicht notwendig.
- Übrigens: Die Nutzungsvereinbarungen, die Sie mit Ihrem Telefonanbieter (Telekom, 1&1, etc.) oder Ihrem E-Mail-Anbieter (GMX, Web.de, etc.) geschlossen haben, sind viel strikter. Schauen Sie ruhig in den AGBs Ihrer Anbieter nach, was der jeweilige Anbieter alles mit Ihren E-Mails, Daten und Datenverkehr aufgrund Ihres bereits erteilten Einverständnisses machen darf!
- Was passiert, wenn gegen die Nutzungsvereinbarung verstoßen wird?
- Aus Sicherheitsgründen wird der Benutzer gesperrt. Der Zugang zum Netzwerk kann nur nach einem klärenden Gespräch mit dem Betroffenen, den Erziehungsberechtigten, den Lehrkräften bzw. der Schulleitung erfolgen.
Allgemeine Fragen zur Nutzung von IServ
- Können die Admins E-Mails lesen?
- Nein, das ist nicht möglich. Deine/Ihre E-Mails sind privat und der Zugriff von Anderen ist nicht möglich.
- Ist es möglich, einzusehen, wem ich eine E-Mail geschrieben habe?
- Auch hier gilt: Nein, das ist technisch nicht möglich.
- Können die Admins meine Daten einsehen?
- Ebenfalls nein. Die Admins sehen nur, wenn dein Speicherplatz voll ist. Was du gespeichert hast, kann nicht eingesehen werden.
- Können die Admins mein Passwort herausfinden?
- Nein, die Admins können dir höchstens ein neues Passwort setzen und damit das alte (vergessene) Passwort überschreiben.
- Was können die Admins sehen?
- Die Admins sehen, wann du dich an welchem Rechner angemeldet hast. In Bedarfsfällen können Protokolldateien eingesehen werden, in denen weitere Informationen über die Nutzung des Accounts gespeichert sind.
- Werde ich zu Hause kontrolliert?
- Nein, was du zu Hause mit deinem Internetzugang machst, ist weiterhin deine Sache. Die Kontrollmöglichkeit beschränkt sich nur das Computernetzwerk in der Schule: Also z.B. wenn du an einem Schulrechner im Internet surfst.
- Was passiert, wenn ich E-Mails an eine Gruppe sende?
- Sämtliche Mitglieder der Gruppe erhalten dann diese Mail. Beachte: Auch Lehrer gehören den Klassengruppen an, erhalten dann also auch die Mail für die Klasse.
Nutzungsordnung für Computerräume und Computerarbeitsplätze
- Nutzungsberechtigung
- Nutzungsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, die den Nutzungsvertrag für das System IServ unterschrieben haben.
- Die Nutzung der Computerräume erfolgt im Rahmen der Unterrichtsdurchführung. Außerhalb des Unterrichts, z.B. für Arbeitsgemeinschaften, kann ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber treffen die verantwortlichen Lehrkräfte.
- Verhalten im Computerraum und an den Computerarbeitsplätzen
- Innerhalb der Räume ist den Anweisungen der Aufsicht führenden Personen Folge zu leisten.
- Das Einnehmen von Speisen und Getränken an den Computerarbeitsplätzen ist nicht gestattet.
- Die Bedienung der Hard- und Software hat wie im Unterricht erlernt bzw. nach Anweisung der Aufsicht zu erfolgen.
- Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt.
- Nutzer, die unbefugt urheberrechtlich geschützte Daten und Software aus dem LAN oder dem Internet kopieren, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
- Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können auf eigenen USB-Sticks oder dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netz abgelegt werden.
- USB-Sticks und CDs (etc.) müssen frei von Computerviren sein.
- Das Starten von eigenen Programmen sowie das Benutzen der Drucker bedarf der Genehmigung durch die aufsichtführende Person.
- Beim Auftreten von Funktionsstörungen ist sofort die aufsichtführende Person zu verständigen.
- Vor dem Verlassen des Raumes ist der Arbeitsplatz aufzuräumen, der Computer ist herunterzufahren und der Monitor auszuschalten. Die Stühle sollen unter den Tisch gerückt werden.
- Benutzung des Netzwerks
- Die Moritz-Fontaine-Gesamtschule Rheda-Wiedenbrück verwendet das Netzwerk IServ.
- Der Zugang zu den Daten des Netzwerks erfolgt über das Webinterface oder (in der Schule) über das Betriebssystem des Rechners (Arbeitsplatz).
- Jeder Nutzer meldet sich im Netzwerk mit seinen persönlichen Zugangsdaten an.
- Jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten, die unter seiner Identität (Login-Kennzeichen) ablaufen, voll verantwortlich und trägt gegebenenfalls die Konsequenzen.
- Die aktive Suche nach Sicherheitslücken gilt als Versuch, einen wartungsarmen Betrieb des Netzwerks zu verhindern, und führt zum Verlust der Zugangsberechtigung (siehe Punkt 6).
- Die Weitergabe persönlicher Zugangsdaten (Login-Name und Passwort) an Dritte führt zum Verlust der Zugangsberechtigung.
- Die Datenübertragung von Rechner zu Rechner erfolgt über Gruppenordner.
- Das Netzwerk und der E-Mail-Account werden nur für schulische Zwecke genutzt. Es werden regelmäßig Überprüfungen durchgeführt.
- Nutzung des Internets
- Informationen aus dem Internet können aus technischen Gründen keiner lückenlosen hausinternen Selektion unterworfen werden. Die Schule kommt ihrer Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen durch Aufsichtsführung und durch regelmäßige Stichprobenkontrollen des Datenverkehrs nach. Dazu ist sie auch berechtigt, den Datenverkehr in Protokolldateien zu speichern, aus denen Nutzer, Datum und Art der Nutzung festzustellen sind. Zusätzlich kann sie sogenannte Filtersoftware einsetzen, die jedoch keine lückenlose Sperrung fragwürdiger Seiten ermöglicht.
- Es ist verboten, sich Zugang zu Informationen aus dem Internet zu verschaffen, die rechtlichen Grundsätzen in der Bundesrepublik widersprechen. Das gilt insbesondere für Seiten mit gewaltverherrlichendem, pornographischem, rassistischem oder nationalsozialistischem Inhalt. Verstöße hiergegen haben den Entzug der Nutzungsberechtigung zur Folge.
- Informationsübertragung in das Internet
- Die Schule ist verantwortlich für ihr Internetangebot. Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann von der Schule nicht gewährleistet werden.
- Es ist untersagt den Internetzugang der Schule zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dem Ansehen der Moritz-Fontaine-Gesamtschule Rheda-Wiedenbrück Schaden zuzufügen.
- Es ist verboten Informationen zu verschicken, die rechtlichen Grundsätzen widersprechen. Dies gilt insbesondere für rassistische, ehrverletzende, beleidigende oder aus anderen Gründen gegen geltendes Recht verstoßende Nachrichten.
- Kein Benutzer hat das Recht, Vertragsverhältnisse im Namen der Moritz-Fontaine-Gesamtschule Rheda-Wiedenbrück einzugehen (z. B. Bestellungen über das Internet, Teilnahme an Versteigerungen) oder kostenpflichtige Internetdienste zu nutzen.
- Es ist verboten, beim Internet-Chat persönliche Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, etc.) zu übermitteln.
- Die Teilnahme an Mailinglisten bedarf der Zustimmung des Systembetreuers.
- Zuwiderhandlungen
- Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung oder ein Missbrauch des Internetzugangs können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netz und der Arbeitsstationen ebenfalls disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.