Individuelle Förderung

-unterschiedliche Bedarfe –

Individuelle Förderung findet in jedem Fachunterricht statt. Hier kann jedes Kind seinen Fähigkeiten und seinem Leistungsvermögen entsprechend lernen. Darüber hinaus gibt es auf Diagnostik basierende Fördermaßnahmen wie:

– Lernberatung

– Sprachförderung

– Begabtenförderung

– Förderung bei Dyskalkulie und LRS

– Besondere Angebote (z. B. Roboter-AG, MINT, Segelflug-AG, Reit-AG usw…)

Um nahtlos an den mit Abschluss der Grundschule erreichten Stand im Fach Deutsch anzuschließen, führt die Gesamtschule mit allen Schülerinnen und Schülern zu Beginn des 5. Jahrgangs den C-Test sowie den auf unser Förderkonzept bezogenen ReLv-Test durch. Aufgrund der hier erzielten Ergebnisse wird der individuelle sprachliche Förder- und Forderbedarf deutlich.

Alle Schülerinnen und Schüler werden gemäß ihren individuellen Bedürfnissen in sprachliche Förder- und Fordergruppen eingeteilt. Es gibt eine spezielle LRS-Förderung mit dem Schwerpunkt der Förderung der Lesekompetenzen und der Rechtschreibstrategien sowie Angebote zur Schulung der Ausdrucksfähigkeit im Bereich der mündlichen Kommunikation.

Für sprachstarke Schülerinnen und Schüler gibt es eine Schreibwerkstatt und ab Jahrgang 6 das Angebot, eine zweite Fremdsprache (Französisch oder Spanisch) zu lernen. Im 5. Jahrgang können sprachstarke Schülerinnen und Schüler das bilinguale Profil wählen. Parallel zum Sprachenangebot gibt es bei Bedarf eine Förderung in Mathematik.

 

LRS-Förderung

– Nachteilsausgleich – 

Laut Erlass hat Ihr Kind bei einer festgestellten LRS zusätzlich zu den Fördermaßnahmen einen Anspruch sowohl auf Notenschutz wie auch auf einen Nachteilsausgleich in allen Fächern.

Dazu heißt es im Erlass:

„Die Rechtschreibleistungen werden nicht in die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten und Übungen im Fach Deutsch oder in einem anderen Fach mit einbezogen.“

Als Nachteilsausgleich kann die Lehrkraft bei Tests zur Feststellung der Rechtschreibleistung „eine andere Aufgabe stellen, mehr Zeit einräumen […] In den Fremdsprachen können Vokabelkenntnisse durch mündliche Leistungen erbracht werden.“

Das heißt, dass Ihr Kind in allen Fächern neben dem Notenschutz (= Nichtbewertung der Rechtschreibleistung) weitere individuell abgestimmte Maßnahmen erhält, die seinen Nachteil ausgleichen: beispielsweise andere Aufgaben, längere Bearbeitungszeiten oder die Möglichkeit, am PC zu arbeiten. Diese Maßnahmen sollten mit den Fachlehrkräften individuell abgesprochen werden. Damit Notenschutz und Nachteilsausgleich gewährt werden können, werden zu Beginn des Schuljahres alle Lehrkräfte darüber informiert, dass Ihr Kind eine LRS hat. Auch in der Oberstufe und den Zentralen Prüfungen besteht gemäß der APO-SI §6 (9) bzw. APO-GOSt §13 (7) ein Recht auf Nachteilsausgleich (aber nicht auf Notenschutz!) bei dann noch betroffenen Schülerinnen und Schüler. Der Nachteilsausgleich muss von den Eltern bei der Schule rechtzeitig beantragt werden. Er beträgt bei Klausuren in der Oberstufe im GK 30 Min. und im LK 45 Min. Schreibzeitverlängerung.

„Betroffene Eltern“ sollten sich immer bewusst sein, dass sie ein besonderes Kind haben, für das sie eine besondere Verantwortung tragen, und sich daher intensiv über die LRS-Problematik ihres Kindes informieren. Halten Sie einen guten Kontakt zu Lehrkräften und anderen Eltern mit betroffenen Kindern. Der Austausch hilft allen Seiten, die spezielle Problematik Ihres Kindes besser zu verstehen. Sie können Ihr Kind zu Hause unterstützen, indem Sie sein Selbstwertgefühl und seine Motivation stärken. Jedes Kind schafft sich im Rahmen unseres Förderunterrichts ein Förderheft an, mit dem es regelmäßig und individuell auch zu Hause arbeiten soll. Dabei kann Ihre Unterstützung sehr hilfreich sein.